· 

Der Hafentunnel in Bremerhaven als Kostengrab ohne Nutzen

Und ewig grüßt das Murmeltier… (kleine Ergänzung zum Bericht der NZ online heute (23.9.25, Link s. unten)

Der Hafentunnel in Bremerhaven ist ein besonders unrühmliches Beispiel für ein verfehltes kommunalpolitisches Projekt, das den Stadthaushalt über Jahrzehnte belasten wird. Das zeigt jetzt ein Bericht der NZ. 

In diesem Fall der Hafentunnel, der aus vielerlei Gründen seit bald 30 Jahren immer wieder für Diskussionen sorgt. Eine sehr gute Zusammenstellung liefert der schon ein paar Tage ältere Blog von Detlef Kolze, die hier zu finden ist: https://btb-bremerhaven.blogspot.com/search?q=Hafentunnel

Zuerst ging es um die Notwendigkeit des Tunnels, dann um die Kosten, die immer weiter stiegen. Und immer wieder ging es auch um die Kosten, die der Unterhalt eines solchen Bauwerks erzeugt. Deshalb wurde mehr oder weniger von Anfang an unter vorgehaltener Hand von den Tunnelbefürwortern (ich schreibe bewusst nur die männliche Form) erklärt, man baue darauf, dass der Tunnel zur Bundesstraße erklärt werde und damit die Bundesregierung die Unterhaltskosten übernehmen werde. Der aktuelle Bericht in der Nordsee-Zeitung (online) führt die Stadtverantwortlichen nun bemerkenswert vor: https://www.nordsee-zeitung.de/bremerhaven/zu-teuer-bremerhaven-will-den-hafentunnel-verschenken-320017.html (übrigens zurecht hinter der Bezahlschranke, weil das eine einwandfreie journalistische Leistung ist!). Kurz zusammengefasst schreibt die NZ, dass die Unterhaltskosten für den Hafentunnel in Höhe von fast einer Million Euro jährlich nicht mehr im Haushaltsentwurf der Stadt auftauchen, weil wegen der „Aufstufung des Hafentunnels, eines Teilabschnittes der Cherbourger Straße und Wurster Straße zu Bundesstraße“ davon ausgegangen werde, dass die Unterhaltskosten zukünftig der Bund zahlen werde. Eine Nachfrage des NZ-Reporters Jan Iven beim Bundesverkehrsministerium ergab, dass es dafür noch gar keinen Antrag gebe. – Das verwundert nicht. Denn eine der Voraussetzungen dafür, dass die Landesregierung in Bremen 2018 die nicht unbeträchtlichen Kostensteigerungen beim Bau des Tunnels übernommen hat, war der Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2012, in dem steht, dass „die zukünftigen Betriebs- und Unterhaltungskosten des Bauwerks von Bremerhaven zu tragen sind“.

Zwar hatten die den Magistrat stützenden Parteien SPD, CDU und zeitweise auch Bündnis 90/Die Grünen sozusagen hinter vorgehaltener Hand von Anfang an gehofft, dass nach Inbetriebnahme des Tunnels dieser „aufgestuft“ werden könnte. Tatsächlich war diese Aufstufung unwahrscheinlich, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Linken am 8. Oktober 2013 klar machte: „Der Ausbau der Cherbourger Straße in Bremerhaven ist eine städtische Maßnahme. Da sie als Zubringer vom Containerhafen zur A 27 dient, hat der Bund nach § 5a des Fernstraßengesetzes eine Zuwendung gewährt.“ Im Klartext heißt das, dass es sich dem Grunde nach ausschließt, dass der Bund eine Zuwendung gewährt und danach auch noch die Unterhaltskosten übernimmt. Das wussten und wissen die Fachleute beim Magistrat. Dementsprechend hat der Magistrat 2020 auf eine Anfrage der CDU-Fraktion korrekt geantwortet: „Eine ‚Umstufung bzw. Widmung der derzeitigen Cherbourger Straße in eine Bundestraße‘ ist aus Sicht des Magistrates aufgrund der innerstätischen Erschließungsfunktion nicht möglich.

Hinsichtlich der zukünftigen Hinterlandanbindung zwischen Zolltor Weddewarden und der Anschlussstelle Überseehäfen über den neu errichtetet Hafentunnel vertritt der Magistrat die Auffassung, dass nach Inbetriebnahme des Hafentunnels grundsätzlich die verkehrlichen Voraussetzungen für eine Aufstufung zur Bundestraße gegeben wären.“ 

Wohl dem Prinzip Hoffnung folgend haben die Koalitionäre SPD, CDU und FDP in den Koalitionsvertrag 2023 – 2027 geschrieben: „Wir wollen, dass die Kosten für die Unterhaltung des Hafentunnels vom Bund Übernommen werden. Der Hafentunnel und die Cherbourger Straße binden den stadtbremischen Hafen zentral an und sind daher auch eine Bundesaufgabe. Der Magistrat wird entsprechende Gespräche mit Senat und Bundesregierung zeitnah aufnehmen.“ – Es ist schon bemerkenswert, dass jetzt herauskommt, dass der Magistrat noch nicht einmal im Sinn der im Koalitionsvertrag verkündeten Absicht tätig geworden ist. Wahrscheinlich weil klar ist, dass diese Absicht ohnehin zum Scheitern verurteilt ist.

Wahrscheinlich hoffen die hiesigen, aktuell politisch Verantwortlichen, dass der Bremerhavener Bundestagsabgeordnete Uwe Schmidt (SPD), der auch Mitglied im Haushaltsausschuss des Bundestags ist, die Kohlen aus dem Feuer holt. Es wäre schön, wenn das gelingen könnte.