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Komplizierte Verhältnisse im Land Bremen

Es ist nichts Neues, dass die Zuständigkeiten im Land Bremen merkwürdig sind. Dass nun aber immer mehr Leute, und zwar Politiker und Journalisten, da nicht mehr durchsteigen, lässt die Notwendigkeit, etwas zu ändern, und zwar zum Guten, stärker werden. Doch der Reihe nach:

 

Die Nordsee-Zeitung berichtet am 4. 11. 25 online, dass die Hafengesellschaft Bremenports einen Betreiber für ein Grundstück auf der sog. Columbus-Insel im Überseehafen suchen möchte (https://www.nordsee-zeitung.de/bremerhaven/bremenports-suer-fuer-hafengrundstueck-an-der-columbusinsel-329783.html). So weit, so gut. Und dann kommen die journalistischen Fehler. So schreibt die NZ: „Vor einem Jahr hat das Land für 14 Millionen Euro die Flächen südlich des Kreuzfahrtterminals von Heuer Logistics übernommen.“ Das ist leider falsch. Tatsächlich hat die Stadt Bremen (also ausdrücklich nicht das Land Bremen!) das Erbbaurecht Steubenstraße 5 durch das Sondervermögen Hafen zurückgekauft, und das nach entsprechenden Gremienbeschlüssen Ende 2023. Und es ist auch falsch, wenn es in dem Artikel weiter heißt: „Das rund 67.000 Quadratmeter große Areal an der Steubenstraße 5 zähle zu den attraktivsten Liegenschaften im bremischen Hafenportfolio, wirbt das Land.“ Nein, das Land wirbt hier für gar nichts. Es ist bremenports GmbH & Co. KG, das im Rahmen des bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrags für das Sondervermögen der Stadtgemeine Bremen zuständig ist. Dass es hier um Landeszuständigkeiten gehe, hat übrigens bremenports in seiner Pressemitteilung an keiner Stelle behauptet (https://www.bremenports.de/presse/besonders-grundstueck-im-herze…konzessionsvergabe-fuer-steubenstrasse-5-in-bremerhaven-startet). Dass hier das Land etwas suche, ist eine Erfindung der Nordsee-Zeitung, die damit zeigt, dass ihre früher zurecht gerühmte Expertise in maritimen Fragen sich ganz offensichtlich in Luft aufgelöst hat…

 

Das führt zu einem, ebenfalls mit der Steubenstraße verbundenen Geschichte. So titelte die Nordsee-Zeitung online am 30. 10. 25: „Bremerhavens Drehbrücke als Bürokratie-Opfer“ (https://www.nordsee-zeitung.de/bremerhaven/jetzt-auch-noch-mit-b…plan-bremerhavens-drehbruecke-als-buerokratie-opfer-328897.html) Und schreibt: „Obwohl es im Hafen keinen Bebauungsplan gibt, soll hier auf einmal einer aufgestellt werden.“ Abgesehen davon, dass die Behauptung, dass es im Hafen keinen Bebauungsplan gebe, eine in meinen Augen unbewiesene Behauptung ist (z. B. gibt es ein Bebauungsplanverfahren für die Feuerwache Nord im Überseehafengebiet), zeigt sich eine Besonderheit, die selbst gestandene Politiker wie den CDU-Hafenpolitiker Thorsten Raschen in Verwirrung stürzt. Denn tatsächlich hat die Städtische (!) Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung am 16. Januar 2025 einstimmig einen Planaufstellungsbeschluss für den „Bebauungsplan 2574 ‚Bremerhaven Ersatzneubau Drehbrücke‘“ gefasst. Und in diesem Beschluss steht auch die Begründung, warum an dieser Stelle ein Bebauungsplan notwendig sei: „Um die Drehfunktion der Brücke geometrisch auf den Uferkanten abzubilden, ist eine Arrondierung der Brücke in südlicher Richtung nötig. Die damit verbundenen Anpassungen von Straßen und Schienen zu den neuen Brückenköpfen erfordern einen Flächentausch von öffentlichen Verkehrsflächen und Bauflächen, weshalb für das Gebiet um die Drehbrücke neues Planungsrecht geschaffen werden muss.

Ferner entsteht ein Planerfordernis, da das Bremische Landesstraßengesetz (BremLStrG) für diese Art von Verkehrsplanungen kein anderes Planverfahren vorsieht.“ (Hervorhebung VH)

 

Das Putzige, in Wahrheit aber eher Traurige an der Geschichte ist, dass das Überseehafengebiet in die Zuständigkeit der Stadtgemeinde Bremen fällt, so dass in der städtischen Deputation, die solch einen Plan behandeln muss, nur stadtbremische Abgeordnete vertreten sind. Die Bremerhavener Abgeordneten als Landtagsabgeordnete sind damit dort nicht vertreten, obwohl es sich natürlich um eine für Bremerhaven bedeutende Angelegenheit handelt. Wenn also der „hafenpolitische Sprecher (Land)“(!) Thorsten Raschen von der CDU sich über diese Pläne ärgert, dann kann man das schon verstehen. Allerdings sollte er sich darum bemühen, dass in seiner Fraktion die Kommunikation verbessert wird nach dem Motto, ‚wenn bei euch in den städtischen Ausschüssen und Deputationen das Wort Bremerhaven auftaucht, solltet ihr euch mit uns Bremerhavener Abgeordneten kurzschließen.‘ Denn man kann nicht ausschließen, dass sie städtischen Deputierten in Bremen eher an der Diskussion über den Bebauungsplan 2543 „Waller Feldmarksee“ und dem Bebauungsplan 161 für die Errichtung einer Kita in Bremen-Oberneuland interessiert sind, so dass der Planbeschluss für den Bebauungsplan 2574 „Bremerhaven Ersatzneubau Drehbrücke“ eher untergeht, dessen Dimensionen den Stadtbürgerschaftsabgeordneten aus Bremen womöglich gar nicht klar ist. 

 

Im Übrigen würde ich den Bremerhavenern Bürgerschaftsabgeordneten (Land) empfehlen, sich den Aufstellungsbeschluss mal genauer anzusehen und schauen, wo denn dort Pläne für einen Gleisanschluss zu finden sind…

 

Fazit: Vielleicht sollten sich Bremerhavener und Bremer Politikerinnen und Politiker ernsthaft der Frage von Zuständigkeit im Land Bremen widmen. Denn es ist in meinen Augen in Unding, dass es in Bremerhaven zwei Hoheitsgebiete gibt (Bremerhaven-Stadt und Bremerhaven-Überseehafengebiete als Bremen-Stadt, hinzukommt Bremerhaven-Fischereihafen mit einer Landeszuständigkeit, wobei die Zuständigkeit für Infrastruktur etc. der FBG übertragen ist und alle relevanten Themen in der Landesdeputation Wirtschaft und Häfen entschieden werden und nicht in der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung). Dies jetzt im Zusammenhang mit der Diskussion über das „Gesetz zur Novellierung haushaltsrechtlicher Vorschriften“ zu bringen, wie es der Grüne-Abgeordnete Michael Labetzke vorschlägt, wäre sinnvoll. Deswegen ist in meinen Augen das Gerede ehemaliger Politiker wie des früheren Bürgermeisters und Kämmers Michael Teiser (CDU) und des früheren Oberbürgermeisters und Staatsrats Jörg Schulz (SPD) wohlfeil, die sozusagen darüber jammern, dass Bremerhaven nicht mehr „freieste Gemeinde“ sei. (vgl. https://www.nordsee-zeitung.de/bremerhaven/finanzen-so-gefaehrdet-ist-bremerhavens-freiheit-330069.html)

Interessant ist in dem Gesetzentwurf, dass ein vom Magistrat unabhängiges Rechnungsprüfungsamt eingerichtet werden soll. Das wäre somit eine parallele Organisation wie die des Landesrechnungshofs, der ebenso eine vom Senat unabhängige Aufsicht darstellt. Was sollte daran schlimm sein? Die Begründung für die neuen Regelungen, die im Wesentlichen laut Senat den bisherigen entsprechen, die schon zur aktiven Zeit von Teiser und Schulz galten, liest sich nett und man könnte sie für eine schallende Ohrfeige für die jetzt krittelnden Alt-Politiker verstehen:

„Grundsätzlich kann sich der Senat derzeit bei den zu ergreifenden Aufsichtsmaßnahmen unmittelbar auf Artikel 147 der Bremischen Landesverfassung selbst stützen. Da allerdings einerseits die aktuelle Rechtslage nicht klar geregelt ist und andererseits das dringende Bedürfnis des Landes besteht, konkrete Aufsichtsmaßnahmen, wie auch in anderen Ländern durch Landesgesetz geregelt, dem Senat zuzuweisen, ist es geboten, die Kommunalaufsicht aus Artikel 147 der Bremischen Landesverfassung zu konkretisieren. Ein Gesetz zur Ausführung der kommunalen Finanzaufsicht ist hierfür das gebotene Mittel. Ein solches Landesgesetz soll sowohl für die Stadtgemeinde Bremen als auch für die Stadtgemeinde Bremerhaven Anwendung finden.

Die von der Stadtgemeinde Bremerhaven bereits ausgestalteten und mithin anerkannten Befugnisse der Aufsichtsbehörde werden so in eine von Verfassungswegen legitimierte Form gebracht. Die in der Stadtverfassung Bremerhavens niedergeschriebenen Maßnahmen sind im Wesentlichen inhaltsgleich übernommen, aber folgerichtig auf die Stadtgemeinde Bremen ausgeweitet worden.“ (Hervorhebung VH) (https://www.rathaus.bremen.de/sixcms/media.php/13/20251028_top_19_Novellierung_haushaltsrechtlicher_Vorschriften.pdf)

 

Schlussbemerkung: Diese Gesetze werden jetzt in die Bürgerschaft (Landtag) eingebracht. Dort müssen sie beraten werden, dort können sie auch geändert und erst dann verabschiedet werden, wenn es die notwendigen Mehrheiten gibt, für die übrigens die Bremerhavener Abgeordnerten notwendig sind... Ein ordentliches demokratisches Verfahren, bei dem jede und jeder, der es will, seine bzw. ihre Positionen einbringen kann (und soll).