· 

Zur Frage der Nachfolge von OB Grantz

                                                                                   Bremerhaven, den 11. Jan. 2026

 

 

 

Offener Brief an die Bremerhavener SPD

 

Liebe Genossinnen und Genossen!

 

Am 2. Januar 2026 hat Melf Grantz erklärt, dass er aus gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt als Oberbürgermeister ausscheiden muss. Bereits am 6. Januar 2026 hat sich der SPD-UB-Vorstand mit der neuen Situation befasst, vermeintlich Handlungsfähigkeit demonstriert und gleich einen Nachfolger aus dem Hut gezaubert, nein, der SPD-Unterbezirksvorstand „begrüßt …die auf Nachfrage erklärte Bereitschaft Martin Günthners, sich um das Amt des Oberbürgermeisters zu bewerben und schlägt ihn einstimmig für den kommenden SPD-Parteitag zur Nominierung vor.“ Ich will mich nicht über diese merkwürdig geschraubte Formulierung lustig machen, die an Verlautbarungen der SED erinnert, sondern meine Verwunderung über dieses Timing und seine politischen Konsequenzen ausdrücken. Denn was für ein Politikverständnis drückt sich hier aus? 

 

Als einem, der 52 Jahre Mitglied der SPD ist, davon 40 Jahre in der SPD Bremerhaven, sind mir drei Aspekte wichtig, 

 

·      zum einen die politischen Konsequenzen aus diesem UB-Vorstandsbeschluss,

·      zum anderen die Verengung der Kandidatenfrage und 

·      zum dritten grundsätzliche Überlegungen zur vielfach aufgeworfenen Frage einer OB-Direktwahl.

 

1.    Zu den politischen Konsequenzen der anstehenden Entscheidung.

Melf Grantz ist bis zum Jahr 2028 als Oberbürgermeister gewählt. Es wäre gut gewesen, wenn er seine Amtszeit tatsächlich hätte erfüllen können. Eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger hätte dann durch die voraussichtlich im Mai 2027 neu zu wählende Stadtverordnetenversammlung gewählt werden können. Oder die dann neu gewählte Stadtverordnetenversammlung hätte die Möglichkeit gehabt, das Wahlverfahren zu ändern. (Dazu gleich unter dem Punkt 3 mehr) Somit hätte sich eine politische Entscheidung mit Respekt vor dem Souverän Wahlvolk treffen lassen. Tatsächlich hat sich durch Melfs gesundheitliche Beeinträchtigung eine neue Situation ergeben, so dass er sein Amt ab Mitte 2026 nicht mehr ausüben können wird. Politisch ergeben sich dadurch zwei Möglichkeiten: 

·      die Möglichkeit der Machtsicherung (wobei mir das Wort auf kommunaler Ebene fast ein wenig lächerlich vorkommt) oder 

·      die Möglichkeit des Vertrauens auf und der Stärkung demokratischer Prozesse. 

 

Der Vorstand des Unterbezirks hat sich für die Machtoption entschieden. Das Kalkül ist klar: Ein 2026 von der Stadtverordnetenversammlung gewählter Oberbürgermeister wird für sechs Jahre gewählt, also bis 2032. Das bedeutet, dass der möglicherweise im Sommer 2026 gewählte SPD-OB über die im Mai 2027 beginnende neue Legislaturperiode, die bis 2031 dauert, hinaus im Amt wäre. Aus machtpolitischer Sicht ein echter Coup, demzufolge auch eine verlorene Wahl 2027 der SPD weiterhin eine zentrale Rolle in der Bremerhavener Kommunalpolitik sichern würde. Aber ist das demokratiefördernd? Ich bezweifle das. 

 

Ein kleiner Rückblick in die Geschichte der SPD in Bremerhaven zeigt einen interessanten Präzedenzfall: Als 1995 die (übrigens zwölfjährige) Amtszeit des damaligen Oberbürgermeisters Karl Willms im November 1995 auslief, gab es in der SPD-Bremerhaven den Beschluss, eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger erst nach der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung im September 1995 zu wählen. Das Argument war glasklar: kurz vor der Neuwahl der Stadtverordnetenversammlung sollte aus Respekt vor der anstehenden Entscheidung des Souveräns Wahlvolk keine Tatsachen für das Amt des Oberbürgermeisters geschaffen werden. Teile der SPD-Fraktion um den Vorsitzenden Richard Skribelka hielten sich jedoch nicht an den Parteibeschluss (vor allem, weil Skribelka selbst Bürgermeister werden wollte, was er aber nicht wurde, ein Trauerspiel eigener Art…). Fakt ist: Manfred Richter von der FDP wurde am 17.5.1995, auch mit vereinzelten Stimmen aus der SPD-Fraktion, zum OB gewählt, sein Dienstantritt war am 1.12.1995 (und endete vorzeitig nach vier Jahren, aber das ist eine fast andere Geschichte). Bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 24.09.1995, erzielte die SPD ihr bis dahin mit Abstand schlechtestes Wahlergebnis (später ging es noch schlechter!), sie erhielt nur 29,7 Prozent der abgegebenen Stimmen. Die CDU wurde zum bisher einzigen Mal mit 36,9 Prozent stärkste Partei in der Stadtverordnetenversammlung. Diese Geschichte von vor 30 Jahren könnte ein Menetekel für die aktuelle Situation sein!

            

2.    Die Verengung der Kandidatenfrage

Mit der Rucki-Zucki-Nominierung von Martin Günthner wurde die Möglichkeit einer Kandidatinnen- und Kandidatensuche von vornherein abgewürgt. Es wäre gut gewesen, wenn die Bremerhavener SPD den Mut zu einer offenen Kandidatinnen- und Kandidatenauswahl hätte. So könnte deutlich werden, welches Potential die Partei auch noch an Leuten hat, die sogar Berufserfahrung außerhalb der Politik gesammelt haben. Mit dem bisher gewählten Verfahren wird zudem die Möglichkeit verschenkt, eine politische Debatte über ein persönliches Programm und von wichtigen Vorhaben von Kandidatinnen und Kandidaten zu führen, die sozialdemokratische Positionen deutlich machten oder neu justierten. Dabei könnten z. B. aktuelle Aussagen zu Themen wie Innenstadt, Stadtentwicklung und Wohnungspolitik (u. a. Werftquartier), Haushaltfragen, Sozialpolitik etc. getroffen werden. Es wäre ein politischer Fehler, wenn die Bremerhavener SPD darauf verzichtete, sich so als lebendige Partei, die noch was zu bieten hat, darstellte.

 

3.    Grundsätzliche Überlegungen zur vielfach aufgeworfenen Frage einer OB-Direktwahl

Mit dem bisherigen Verfahren des UB-Vorstands wird die Diskussion zu einer Direktwahl eines bzw. einer OB erstens ignoriert und zweitens eine sozialdemokratische Meinungsführerschaft verschenkt. Dazu muss man wissen, dass unsere Magistratsverfassung gar nicht als eine Verfassung angelegt ist, die Regierung und Opposition kennt, sondern sowohl Magistrat als auch Stadtverordnetenversammlung als Teile der kommunalen Selbstverwaltung begreift. Deshalb sind im Magistrat die ehrenamtlichen Mitglieder immer in der Mehrheit gegenüber den Hauptamtlichen vertreten nach ihren Stimmenverhältnissen in der Stadtverordnetenversammlung. Das bedeutet, dass auch diejenigen Gruppierungen und Parteien im Magistrat vertreten sind, die man in Parlamenten Opposition nennt. 

 

Allerdings hat sich in der Praxis auch auf kommunaler Ebene im Lauf der Zeit immer mehr das Muster von Regierung und Opposition durchgesetzt. Deshalb wäre es im Grunde sinnvoll, dass die Amtszeiten der „Stadtregierung“ mit einer Oberbürgermeisterin oder einem Oberbürgermeister an der Spitze der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung angeglichen werden. Dann würden zu einer Stadtverordnetenversammlungswahl Spitzenkandidatinnen oder -kandidaten zur Auswahl stehen und die- oder derjenige zur oder zum OB gewählt, die oder der eine Mehrheit hinter sich bekommt. Das wäre eine klar politisch legitimierte Wahl.

 

Wollte man dennoch eine Direktwahl, um eine oder einen OB stärker demokratisch zu legitimieren, müsste (wie in Hessen, das lange die gleiche Kommunalverfassung hatte wie Bremerhaven, was nebenbei gesagt die Einmaligkeit Bremerhavens etwas zurechtrückt...) die oder der OB auch eine Weisungsbefugnis gegenüber den anderen Magistratsmitgliedern bekommen (wie das jetzt in Hessen der Fall ist). Damit wäre eine oder ein OB immerhin direkt demokratisch legitimiert. Allerdings sollte man sich klar machen, dass das Amt einer oder eines OB relativ unpolitisch ist, was man in vielen Gemeinden zum Beispiel auch im Landkreis Cux sehen kann, wo etliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister parteilos und oft gelernte Verwaltungsleute sind. Was angesichts dessen, dass die meisten Aufgaben der Kommune die des übertragenen Wirkungskreises sind, also die Erledigung und Umsetzung von Bundes- und Landesgesetzen, nicht unbedingt ein Fehler sein muss. Die eigentlich politischen Akzente setzen dann eher die Fraktionen.

 

Durch das vom UB-Vorstand gewählte Hauruckverfahren ist eine politische Diskussion sowohl über den Wahlzeitpunkt als auch über das Wahlverfahren an der Parteibasis nicht mehr möglich. In der letzten Mitgliederversammlung im Dezember 2025 meines Ortsvereins Geestemünde wurde mit deutlicher Mehrheit gefordert, dass der Ortsverein rechtzeitig vor UB-Parteitagen die dort zu verhandelnden Themen diskutieren und Meinungsbilder dazu erstellen sollte. Das ist angesichts eines Parteitags bereits am 17. Januar 2026 zur Nominierung eines Nachfolgers für Melf Grantz, geschweige zu einem neuen Wahlverfahren nicht mehr möglich. Ich halte das für einen politischen Fehler. 

 

Bei dem vom UB-Vorstand jetzt gewählten Verfahren wird zudem übersehen, dass nun Monate vergehen werden, in denen dieses politisch umstrittene Verfahren immer wieder hochkochen könnte. Die Gefahr, dass der jetzt benannte Kandidat und vor allem die Bremerhavener SPD beschädigt werden könnten, ist groß.

 

Deshalb lautet mein Appell an euch als Delegierte des UB-Parteitags und als Mitglieder der StVV-Fraktion: Habt den Mut zu einer offenen Kandidatinnen- und Kandidatenauswahl und habt den Mut zu einer Neuordnung entweder für eine Direktwahl oder für eine Angleichung der Amtszeiten der oder des OB und des Magistrats an die Legislaturperiode. – Die Zeit von jetzt bis zum Ausscheiden von Melf aus dem Amt bzw. zum Ende der laufenden Legislaturperiode sollte reichen, die notwendigen Änderungen auch in der Stadtverfassung genannten Satzung zustande zu bringen.

 

Mit solidarischen Grüßen

 

Volker Heigenmooser