· 

Thesenpapier: Novo-Projekt beenden

Kommunale Handlungsmöglichkeiten erhalten, Novo stoppen!

 

Angesichts von zum Teil schwerwiegenden Kürzungen bei sogenannten freiwilligen Leistungen im Haushalt der Stadt Bremerhaven ist es dringend notwendig, das Projekt Novo, einen Neubau für die Stadtbibliothek und für den Betrieb einer Jugendherberge mit Gastronomie so schnell wie möglich zu stoppen.

Zwei Gründe sind dafür ausschlaggebend, ein finanzieller und ein baurechtlicher:

1.    Der finanzielle Grund: Bedauerlicherweise ist es, entgegen der Meinung vieler Fachleute, nicht gelungen, den Altbau des ehemaligen Karstadtgebäudes zu erhalten und neu zu entwickeln. Allerdings ist der Abriss eine Tatsache, die nicht mehr umkehrbar ist. Aktuell (Bieterschluss 31.1.2026) erfolgte die Ausschreibung des Betriebs einer Jugendherberge mit Gastronomie. Kurz zuvor (22. 1. 2026), wurde für das Projekt der Vertrag für das IPA-Verfahren (Integrierte Projekt-Allianz) unterzeichnet. Damit ist das Projekt in die konkrete Planungsphase eingetreten. Die Idee, mit dem Neubau eines sog. Dritten Orts mit einer erweiterten Stadtbibliothek in Kombination mit einer Jugendherberge auf dem ehemaligen Karstadtgelände, das sogenannte Novo zu schaffen, hat etwas Bestechendes. Damit sollte die Innenstadt sozusagen nichtkommerziell belebt werden, um auch den Konsummöglichkeiten neue Anreize zu verschaffen. 

Mit dem Beschluss der Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung aus SPD, CDU und FDP vom 26.6.2024[1] wurden erst einmal 8 Mio. Euro für die Planung bereitgestellt, die bei Realisierung des Gesamtprojekts in den Gesamtkosten des Projekts aufgehen. Bei Nichtrealisierung sind die 8 Mio. Euro verloren.

Zusätzlich zu den Planungsmitteln sind dann 68 Mio. Euro für die Realisierung in Aussicht gestellt, wofür es allerdings neuerlicher Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung (ob noch der derzeit amtierenden oder der neu im Mai 2027 gewählten, sei dahingestellt) bedarf. Denn der Betrag von 68 Mio. Euro ist noch nicht belastbar. Geht man davon aus, dass für die Realisierung des Novo tatsächlich rund 75 Mio. Euro ausreichen (die entsprechende Machbarkeitsstudie von Gerber-Architekten geht von Gesamtkosten in Höhe von 90 Mio. Euro aus.), bedeutet das für den Haushalt der Stadt Bremerhaven, dass damit spätestens ab 2029 für 30 Jahre jährlich mindestens 1,57 Mio. Euro mehr für die Miete der Räumlichkeiten der Stadtbibliothek aufgebracht werden müssten als gegenwärtig. 

Die Folge: Mit einer solch bedeutsamen finanziellen Verpflichtung über drei Jahrzehnte werden die Spielräume für sog. freiwilligen Leistungen der Kommunalpolitik erheblich eingeschränkt. Die Konsequenz sind Kürzungen beispielsweise bei Zuschüssen für Sportvereine, für ehrenamtliches Engagement nicht zuletzt im Sozial- und Jugendbereich, für das Stadttheater, für die freien Kulturinitiativen, für die Quartiersmeistereien sowie für wichtige städtebauliche Projekte, exemplarisch sei der Umbau der Kaistraße im Rahmen des Stadtumbaugebiets „Geestemünde geht zum Wasser“ genannt, der im September 2025 wegen Geldmangels trotz Planungsreife beendet wurde. Diese Aufgaben sind sozusagen der Bereich, in dem Politik vor Ort noch wirklich gestalten kann und in dem sich nicht zuletzt die Lebensqualität und das Image einer Stadt zeigen, die so wichtig sind für den Zusammenhalt einer städtischen Gesellschaft.

 

2.    Der baurechtliche Grund: Eine Voraussetzung für den nun in Gang gesetzten Prozess ist, dass das Gebäude spätestens im Jahr 2029 bezugsfertig sein muss, damit nach Auslaufen des gekündigten Mietvertrags im Hanse-Carré die Stadtbibliothek in das neue Gebäude umziehen kann. Aber: Um mit dem Bau anfangen zu können, ist Baurecht notwendig. Das zu bekommen angesichts der Zeit, die es braucht, einen gültigen Bebauungsplan aufzustellen, dürfte allerdings in weiter Ferne liegen, so dass ein in Aussicht genommener Baustart im Jahr 2027 kaum zu schaffen sein dürfte. 

 

Denn der aktuell gültige Bebauungsplan M023 lässt einen Neubau, wie er beispielsweise in der Ausschreibung für den Betrieb einer Jugendherberge mit Gastronomie beschrieben wird, nicht zu.[2]Und dass ein neuer Bebauungsplan notwendig ist, zeigt der Aufstellungsbeschluss für den „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 503 ‚Nachnutzung Karstadtareal‘“, den die Stadtverordnetenversammlung am 5.7.2022 beschlossen hat, und der die Notwendigkeit eines neuen Bebauungsplans an dieser Stelle unzweideutig begründet, was die Stadtverordnetenversammlung durch ihren Beschluss bekräftigt hat: 

Für die Fläche ‚Immobilie Karstadt‘ gilt der Bebauungsplan M023, der hier Kerngebiet mit II bzw. III Vollgeschossen und geschlossene Bauweise festsetzt. Diese Regelungen stehen der vorgesehenen städtebaulichen Neuordnung des Areals entgegen. (Hervorhebung V.H.) Auf Grundlage des durchgeführten Gestaltungsgremiums werden folgende Zielsetzungen verfolgt:

·      Stärkung der Innenstadt durch qualitativen Einzelhandel, insbesondere Nahversorgung, und nicht störendes Gewerbe,

·      die Etablierung insbesondere folgender Nutzungen: Einzelhandel, Arbeiten, Dienstleistungen, Parken und Wohnen,

·      die Errichtung von mehrgeschossigen Neubauten mit einem Mix der o.g. Nutzungen und der Integration der notwendigen Stellplätze,

·      Öffnung der Erdgeschosszone zur Bürgermeister-Smidt-Straße und Mühlenstraße, Schaffung von Sichtbeziehungen von Ost nach West,

·      Schaffung attraktiver Plätzen, Durchgänge und Treppen / Aufzüge unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit,

·      Begrünung der Wege und Plätze sowie Stärkung der Nahmobilität, Rückbau der Überbauung der Straße Am Alten Hafen sowie Öffnung des Straßenraumes für ÖPNV, Fußgänger und Radfahrer bzw. Anlieferungsverkehr.

B Lösung

Zur Umsetzung der o.g. Entwicklungsziele bedarf es der Änderung des Bebauungsplanes in dem in der Anlage gekennzeichneten Planbereich. Der Bebauungsplan soll auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 BauGB als Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel ist, an dieser exponierten Stelle dieses für die Entwicklung der Innenstadt wichtige Impulsprojekt auf Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplans zeitnah zu realisieren.“[3]

 

Nach dem Aufstellungsbeschluss im Jahr 2022 ist ganz offensichtlich das Bebauungsplanverfahren nicht fortgesetzt worden, in den Sachstandsberichten für den Bau- und Umweltausschuss wird es seitdem nicht einmal aufgeführt. Das Verfahren wurde jedoch auch nicht per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung beendet. Wie unter diesen Umständen Baurecht für einen Novo-Neubau in der insgesamt knapp bemessenen Zeit geschaffen werden soll, ist schleierhaft. Und dass, wie immer mal wieder zu hören war, ein „Gestaltungsgremium“ die Änderung des Bebauungsplans überflüssig machen könnte, widerlegt der Aufstellungsbeschluss selbst, in dem er sich auf das Gestaltungsgremium für die damals diskutierte Neugestaltung bezieht und entsprechend die Bebauungsplanänderung für notwendig erklärt.

 

3.    Fazit: Die Stadt ist gerade zu vielen schmerzhaften Einsparungen gezwungen. Um die Schäden für die Stadtgesellschaft so gering wie möglich zu halten, muss ein so teures Projekt wie das Novo, das viel Geld, das die Stadt nicht hat, bindet, so schnell wie möglich gestoppt werden. Stattdessen sind folgende Alternativen denkbar: 

a)    Da die Idee eines „dritten Orts“ wichtig ist für eine Belebung der Innenstadt, sollte die Stadtbibliothek an ihrem jetzigen Ort im Hanse-Carré stabilisiert werden. Ihre Nutzungszahlen sind aktuell rückläufig. wie folgende Grafik zeigt:

Quelle: Jahresberichte des Magistrats 2001 ff

 

b)    Nach dem bedauerlichen Abriss des alten Karstadtgebäudes muss unverzüglich ein neuer Zugang zur Columbus-Shopping-Mall hergestellt werden, um diese wieder attraktiver zu machen und vor dem Niedergang zu bewahren.

c)    Die nach dem Abriss des ehemaligen Karstadtgebäudes entstehende Freifläche kann event. als „Platzhalter“ zu einem öffentlichen Stadtgarten entwickelt werden.

d)    Die Straße Am Alten Hafen kann vollständig wiederhergestellt werden.

 

Volker Heigenmooser, 5. 2. 2026



[1] vgl. Tischvorlage(!) Nr. V 44/2025 Innenstadt Neu denken: Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die Entwicklung des ehem. Karstadt-Areals und Planung (LPh. 0-1 IPA) des NOVO

[2] „Das Raumprogramm der auf der o. Vorgehensweise entwickelten Machbarkeitsstudie bedingt einen Baukörper, der sich in einen dreigeschossigen Hauptbaukörper mit einem sechsgeschossigen ‚Kopfbau‘, in welchem die Zimmer der Jugendherberge untergebracht sind, gliedert.“ Ausschreibungsunterlagen Novo Bremerhaven, Anlage 1 zum IPA Vertrag, Projektprogramm, September 2025, S. 11

[3] Vorlage Nr. 36/2022 für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.07.2022, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 503 "Nachnutzung Karstadtareal", Aufstellungsbeschluss