Aus aktuellem Anlass ein kleiner Rückblick auf die Oberbürgermeister Bremerhavens seit 1945 bzw. seit 1948.
Dabei soll der 1945 von der amerikanischen Militärregierung eingesetzte Dr. Helmuth Koch nur kurz erwähnt werden, weil er als Verwaltungsfachmann nur kurz amtierte; er war zwischen 1927 und 1937 Amtshauptmann beim Bremischen Amt in Bremerhaven, später von 1955 bis 1959 niedersächsischer Finanzminister (CDU).
Ihm folgte 1946 Gerhard van Heukelum (SPD) als Oberbürgermeister, der jedoch entsprechend dem britischen Kommunalmodell vor allem repräsentative Aufgaben hatte. Oberstadtdirektor und damit Hauptverwaltungsbeamter war während der Amtszeit van Heukelums der ebenfalls 1946 eingesetzte Verwaltungsfachmann Hermann Gullasch (SPD). Als in Wesermünde bzw. Bremerhaven die Magistratsverfassung eingeführt wurde, sie trat am 1. Januar 1948 in Kraft, musste der Oberbürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter gewählt werden. Dabei traten der Politiker Gerhard van Heukelum und der Verwaltungsfachmann Hermann Gullasch gegeneinander an, wobei der Verwaltungsmann Gullasch von den bürgerlichen und den kommunistischen Stadtverordneten für zwölf Jahre zum Oberbürgermeister gewählt wurde. Man wird sagen können, dass die Wahl der durchaus schillernden Persönlichkeit Gullasch für Bremerhaven gerade in der Aufbauphase nach den Zerstörungen des 2. Weltkriegs für Bremerhaven nicht schlecht war. Es gelang ihm, die entnazifizierte Verwaltung neu aufzubauen und den Wiederaufbau der im Krieg stark zerstörten Stadt recht ordentlich zu organisieren. Dass er immer wieder mit dem Präsidenten des Senats, Bürgermeister Wilhelm Kaisen aneinandergeriet, sei nicht verschwiegen. Allerdings konnte Gullasch nicht ohne Recht selbstbewusst in Bremen auftreten, weil Bremerhaven schon in den 1950er Jahren durchaus prosperierte.
Nach dem Rücktritt Gullaschs 1957, nicht zuletzt auf Drängen Kaisens, wurde der Jurist Bodo Selge (SPD) Oberbürgermeister, der fast 20 Jahre amtierte. Auch Selge verstand sich in erster Linie als Hauptverwaltungsbeamter, der die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung in Verwaltungshandlung optimal umzusetzen versuchte. Das gelang ihm im Wesentlichen so gut, dass er über die SPD hinaus großen Respekt genoss.
Sein Nachfolger Werner Lenz war dann 1978 erstmals in der jüngeren Geschichte ein regelrechter Vollblutpolitiker, der vorher als SPD-Fraktionsvorsitzender gewirkt hatte, und der viele Entscheidungen in der von ihm ausgerufenen „Investitionsschlacht“ wesentlich herbeigeführt hatte, so z. B. das Zentralkrankenhaus Reinkenheide, die Zentrale Kläranlage, die Zentrale Feuerwache, die Müllbeseitigungsanlage und nicht zuletzt den Bau des Columbus-Centers mit Shopping-Mall als neues Zentrum der Gesamtstadt. Sein Versuch, die Verwaltung zu politisieren, so schuf er einen Beauftragten für die Beziehungen zu Bremen neben dem Magistratsdirektor, war nicht von Dauer. Im Grunde scheiterte er in der Funktion als Hauptverwaltungsbeamter, so dass er nach knapp fünf Jahren sein Amt aufgab und 1983 nach Bremen als Wirtschaftssenator wechselte.
Dafür wurde der Verwaltungsjurist Karl Willms (SPD) für zwölf Jahre zum Oberbürgermeister gewählt. Willms war zuvor zwölf Jahre als Senator durchaus politisch gestählt, entwickelte aber als Oberbürgermeister eher keine eigenen politischen Ambitionen. Ihm kam es darauf an, die Verwaltung zeitgemäß zu entwickeln. So gelang es ihm, die zunehmend als Zwitterbehörde agierende Ortspolizeibehörde gemäß den Empfehlungen des Deutschen Städtetags neu aufzustellen, indem die Verwaltungspolizei als Bürger- und Ordnungsamt in die allgemeine Verwaltung überführt wurde. Die zunehmende Politisierung der Stadtverordnetenversammlung mit immer fragileren Mehrheitsfindungen sah er mit Skepsis, seine Versuche lösungsorientierter zu handeln, wurden von vielen wichtigen Akteuren in der SPD, aber auch in anderen Parteien und Fraktionen oft genug torpediert.
Der nach Werner Lenz zweite reine Politiker war der gelernte Lehrer Manfred Richter von der FDP, der mit einer eher zufälligen Mehrheit 1995 von der zerstrittenen Stadtverordnetenversammlung als Oberbürgermeister gewählt wurde. Es entstand die im Grunde absurde Situation, dass der Politiker als Oberbürgermeister ohne jegliche politische Basis zurechtkommen musste, seine FDP war gar nicht mehr in der Stadtverordnetenversammlung vertreten. Gleichzeitig war er ohne Verwaltungserfahrung, um sich in der Verwaltung womöglich ein wirksames Handlungsfeld erarbeiten zu können. Es war mit seinen Ideen auf ganzer Linie gescheitert und gab 1999 vorzeitig auf.
Richters Nachfolger wurde 1999 der SPD-Fraktionsvorsitzende Jörg Schulz, Jurist und langjährig Richter am Amtsgericht Bremerhaven, der sowohl in Verwaltungsfragen als auch auf dem Feld der Politik beschlagen war. Mit ihm verschob sich die Bedeutung des Oberbürgermeisteramts hin zum Politischen. Dass in dieser Zeit noch ein weiteres rein politisches Gremium an Bedeutung gewann, das gar nicht in der Stadtverfassung vorgesehen ist, der nichtöffentlich tagende Koalitionsausschuss, sei hier nur erwähnt. Da praktisch gleichzeitig ab 2003 der Vorsitzende der Bremerhavener CDU, Michael Teiser, zum Bürgermeister und Kämmerer gewählt worden war, wurde die Politisierung des Magistrats in einer vorher so nicht bekannten Weise manifest, so dass sich das Gewicht vom eigentlichen politischen Entscheidungsgremiums, der Stadtverordnetenversammlung, hin zum Magistrat verschoben hat. Als eine Konsequenz dieser Erkenntnis wurde die ursprünglich zwölfjährige Amtszeit der Magistratsmitglieder sukzessive erst auf acht und dann auf jetzt sechs Jahre verkürzt. Aus einem eher als Hauptverwaltungsbeamter agierenden Oberbürgermeister war ein politischer Oberbürgermeister geworden.
An den veränderten Gewichten änderte sich auch nichts mit der Wahl von Melf Grantz zum Oberbürgermeister (Amtsantritt 2011), der zuvor SPD-Fraktionsvorsitzender gewesen war, und von Paul Bödeker zum Bürgermeister, dem bisherigen CDU-Fraktionsvorsitzenden.
Deutlich wird bei diesem Rückblick, dass in der (schließlich nicht zustande gekommenen) „Vereinbarung zur gemeinsamen Verfassungsreform“ vom 24. 3. 2022 die Entwicklung durchaus zutreffend dargestellt wurde und deshalb diese Gewichtsverschiebung in der Stadtverfassung abbilden wollte:
„Der Magistrat der Stadt Bremerhaven ist seit der ersten Stadtverfassung der Nachkriegszeit 1947 im Kern unverändert als Kollegialorgan verfasst, das zum einen aus hauptamtlichen Magistratsmitgliedern zum anderen aus ehrenamtlichen Magistratsmitgliedern besteht. Dabei war die Grundidee, dass hauptamtliche Magistratsmitglieder aus der Verwaltung stammen und ehrenamtliche Mitglieder die politischen Mehrheiten der Stadtverordnetenversammlung widerspiegeln sollten. In der Praxis ist der Magistrat seit Jahrzehnten ein politisches Organ der Stadt Bremerhaven. Die hauptamtlichen Mitglieder stehen in der politischen Verantwortung für die Verwaltung. Die jeweilige Mehrheitskoalition hält in ihren Koalitionsverträgen fest, welche Fraktion das Vorschlagsrecht bekommt. In der jüngeren Vergangenheit wurde immer der von der jeweiligen Fraktion vorgeschlagene Kandidat bzw. Kandidatin von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.
Daher haben sich die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Grüne PP darauf verständigt, die Verfassung zu aktualisieren und nicht nur die jahrelange Praxis der Zusammensetzung des Magistrats anzupassen, sondern insbesondere die Demokratie nachvollziehbarer zu machen und die Stadtverordnetenversammlung als das direkt gewählte Stadtparlament zu stärken. Diese Änderung ist die größte Verfassungsänderung seit 1947 und soll die demokratische Mitwirkung in Bremerhaven weiterhin stärken.“
Zu dieser Stärkung ist es jedoch nicht gekommen. Es wäre folgerichtig gewesen, den Veränderungen Rechnung zu tragen und entweder die in der Vereinbarung von 2022 beschriebene Synchronisierung von Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats weiter zu verfolgen oder das Amt der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters zu stärken und durch eine Direktwahl zu legitimieren. Beides ist nicht geschehen, denn nach der geglückten zweiten Wiederwahl von Melf Grantz als Oberbürgermeister war für die Koalitionäre aus SPD, CDU und FDP die Verfassungsreform überflüssig geworden. Auch wenn sie die Notwendigkeit vorher gesehen hatten. Der Verweis darauf, dass das grün besetzte Finanzressort eine Reform abgelehnt habe, greift zu kurz, die Bremerhavener Koalitionäre haben die Verhandlungen (schmollend) einfach nicht fortgeführt.
Eine dieser Möglichkeiten (Synchronisation oder Direktwahl) umzusetzen, böte sich aktuell nach der Ankündigung des amtierenden Oberbürgermeisters Melf Grantz, vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen aus dem Amt zu scheiden. Bis zur Wahl einer neuen Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich im Mai 2027 wäre zweifellos die Zeit, die nötigen gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen, so dass dann nach der Wahl im kommenden Jahr der Magistrat mit einer politisch zusätzlich legitimierten Spitze im Oberbürgermeisteramt neu starten könnte.
Allerdings hat die Bremerhavener SPD entschieden, das ihr im Koalitionsvertrag von 2023 zugestandene Besetzungsrecht auszuüben, ohne die notwendige Ausschreibung abzuwarten, und deshalb ihren Parteivorsitzenden handstreichartig als Oberbürgermeister nominiert. Das ist vielleicht rechtlich nicht zu beanstanden, politisch ist es ein Coup, weil die Partei dann über die nächste Wahlperiode hinaus diesen wichtigen Posten besetzen kann. Ob es allgemein demokratieförderlich ist, steht dabei auf einem anderen Blatt. Und ob sachlich-fachlich hilfreich nochmal auf einem anderen.
Aus aktuellem Anlass s. auch hier: www.aufbruch-oder-weiter-so.de