Ich muss jetzt doch noch etwas zur bevorstehenden Wahl eines neuen Bremerhavener Oberbürgermeisters (Martin Günthner?) schreiben, weil
· zum einen der Fraktionsvorsitzende der ehemaligen Blockpartei CDU, Thorsten Raschen, hartnäckig das Märchen verbreitet, eine Verfassungs- bzw. Magistratsreform sei 2022 an den Grünen gescheitert,
· zum anderen weil der SPD-Vorsitzende Martin Günthner bei einer NZ-Veranstaltung gesagt hat, es sei kein Problem, wenn seine Amtszeit über die nächste Legislaturperiode hinweg gehe, das sei ja bei der Wahl von Melf Grantz 2022 auch so gewesen.
Als SPD, CDU, FDP und Grüne am 25. März 2022 nach den Worten Günthners mit einem Vorschlag für eine Magistratsreform den „großen Wurf gelandet [hätten], der Bremerhaven gut nach vorne bringen wird“, meinte er eine Reform der Kommunalverfassung Bremerhavens (die nebenbei bemerkt rechtlich gar keine Verfassung, sondern lediglich eine Satzung ist).
Kern der "Reform" war die Idee, die Amtszeiten von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung anzugleichen, die Vertretung der „Opposition“ im Bereich des ehrenamtlichen Magistrats abzuschaffen und nur noch hauptamtliche Magistratsmitglieder mit einem Oberbürgermeister/einer Oberbürgermeisterin als politische Beamte an der Spitze vorzusehen.
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Juli 2022 sollte diese „Verfassungsänderung“ beschlossen werden. Tatsache ist, dass sie nie in der Stadtverordnetenversammlung auftauchte.
Und das hatte Gründe, die sehr plausibel der ehemalige Amtsrichter, Oberbürgermeister und Staatsrat Jörg Schulz (SPD) zusammenfasste. Der hielt die Vorschläge für reinen „Mummenschanz“ (vgl. NZ 9. 4. 2022)
Schulz machte klar, dass das Vorhaben schon deshalb scheitern müsste, weil der Magistrat formal keine Regierung, sondern rechtlich ein Verwaltungsorgan der Stadt sei. Gegen dieses Argument hatte wiederum der ehemalige Staatsrat im Justizressort Matthias Stauch in einem Gutachten ins Feld geführt, dass Bremerhaven mit seiner bundesweit einmaligen Sonderstellung mit eigener Kommunalverfassung gute Aussichten auf Erfolg einer solchen Reform habe. „Gute Aussichten!“ Eine Aussicht ist noch keine Gewissheit…
Dem hielt Schulz juristisch nüchtern entgegen, dass es politische Beamte nur in Regierungen geben könne, was ja ein Magistrat nun mal nicht sei. Schulz hielt die gültige Magistratsverfassung für ausgesprochen demokratisch, er schlug allerdings eine andere Reform vor: Die Direktwahl des Oberbürgermeisters.
Dem „würden wie bisher für sechs Jahre gewählte Dezernenten zur Seite gestellt. Solche Beamte auf Zeit sorgten auch für mehr Kontinuität gerade bei Projekten, die mehr Zeit brauchten als eine Legislaturperiode.“ So zitiert ihn die NZ. Und dann kommt ein wichtiger Gedanke, der bei den versammelten Politikerinnen und Politikern aus SPD, CDU, FDP und Grünen einen Aufschrei des Entsetzens provozieren musste. „Nach Ansicht von Schulz sollte der Senat darüber nachdenken, wie auch in den anderen Bundesländern mit einer Gemeindeordnung den Rahmen für die Selbstverwaltung der beiden Kommunen zu schaffen.“ (NZ 9. 4. 2022)
Die Reformvorschläge trafen auch sonst in Bremerhaven nicht unbedingt auf große Zustimmung. Abgesehen von BiW, Linke und AfD berichtete die NZ auch von starken Vorbehalten von Mitarbeitern der Stadtverwaltung, die zu bedenken gaben, dass es schwierig werden könnte „künftig mit Vorgesetzten zusammenzuarbeiten, die vollkommen fachfremd sind.“ (NZ 11. 4. 2022) Unschöner Präzedenzfall war da schon der fachfremde Baudezernent Bernd Schomaker und dessen Nachfolger und…
Festhalten muss man, dass die Vorschläge aus Bremerhaven nie in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, weder in der Stadtverordnetenversammlung noch in der Bremischen Bürgerschaft gegangen sind. Denn schon die Erörterung der Bremerhavener Initiatoren mit Vertretern des Finanzressort zeigten die rechtlichen Grenzen, auf die Jörg Schulz hingewiesen hat. Daraufhin verzichteten die Bremerhaven Politikkoryphäen darauf, den „großen Wurf“ (Günthner) weiter zu verfolgen.
Fazit: Diese Reform ist also keineswegs an den Grünen in Bremen gescheitert, wie nicht nur der Fraktionsvorsitzende der ehemaligen Blockpartei CDU, sondern auch der Fraktionsvorsitzende der SPD fabuliert, sondern an der eigenen Unfähigkeit.
Und nun noch zum zweiten Punkt einer Märchenbildung. Wenn Martin Günthner (SPD) meint, die Amtszeit des gegenwärtigen Oberbürgermeisters Melf Grantz sei bei seiner Wiederwahl auch über die Grenzen einer Legislaturperiode gegangen, übersieht, dass Melf Grantz bereit war, sich nur bis zum Ende der Legislaturperiode wählen zu lassen, um mit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 2027 einen Neuanfang zu ermöglichen, der, so Grantz, auch aus einer Direktwahl hätte bestehen können.