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Anmerkungen zum Bebauungsplan für das NOVO

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans 503, der das Planungsrecht auf dem Gelände des ehemaligen Karstadtgrundstücks für ein #Novo und auf dem "Eulenhof" genannten Grundstück für ein Hotel schaffen soll, hat es die "Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit" nach dem Baugesetzbuch gegeben. Ich habe dazu meine Vorschläge zu Protokoll gegeben:

Stellungnahme zum Entwurf Bebauungsplan Nr. 503 „Nachnutzung Karstadt- und Eulenhofareal“ 

(Die Kurzbegründung ist, Stand 20. 7. 26, hier zu finden: https://www.bremerhaven.de/de/verwaltung-politik-sicherheit/stadtplanungsamt/bebauungsplan-503-nachnutzung-karstadt-und-eulenhofareal.177733.html)

Die als allgemeine Ziele und Zwecke der Planung genannten Gründe sind für die Aufstellung des Bebauungsplans problematisch. Denn wenn als Ziele und Zwecke „Errichtung einer Bibliothek, einer Jugendherberge, eines Neubaus mit Vollsortimenter“ genannt werden, ist dies eine bedeutsame Einschränkung der Entwicklung dieses in der Stadtmitte zentralen Bereichs, die man eher bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan vermuten würde und unter diesem Aspekt gerechtfertigt wäre. Sollte nur einer der Zwecke nicht zu verwirklichen sein, weil z. B. ein möglicher Betreiber einer Jugendherberge absagen würde, stünde ein derartiger Bebauungsplan für eine neue Nutzung unter dem Zwang einer neuerlichen Änderung. Aus diesem Grund sollte die auf konkrete Vorhaben bezogene Ziel- und Zweckdefinition verzichtet werden.

 

Zum Punkt 2. Ziele der Planung: 

Ich schlage vor, die Passage von „Auf dem Grundstück des im Rückbau befindlichen Karstadtgebäudes…“ bis „…Verbesserung der Verbindung zwischen den Havenwelten und

der Innenstadt.“ komplett zu streichen, weil durch sie vorhabenbezogene Aussagen getroffen werden, die bei Nichtrealisierung eines der dort beschriebenen Vorhaben der Bebauungsplan in dieser Form obsolet werden würde. Ebenfalls gestrichen werden müssten die Spiegelstriche „Öffnung der Achse Große Kirche – Havenwelten“ sowie „Errichtung eines multifunktionalen Gebäudes „NOVO“ anstelle des ehemaligen Karstadtgebäudes“

 

Zum Punkt 7. Städtebauliches Konzept

Ich schlage vor, im Satz „Dazu gehören neben dem Neubau des NOVO sowie der Bebauung des Eulenhofgeländesunter anderem die Optimierung der schon seit Jahren bemängelten, unattraktiven fußläufigen Verbindungen zwischen der Innenstadt und den touristischen Attraktionen in den Havenwelten, ebenso wie die Schaffung fehlender Plätze mit Aufenthaltsqualität.“ den Abschnitt, den ich durchgestrichen habe, wegzulassen.

 

Ebenfalls gestrichen werden sollte der gesamte Abschnitt zum Thema Freiraumachse.

So wünschenswert es ist, gerade auch im Innenstadtbereich mehr Grün und damit auch mehr Aufenthaltsqualität zu schaffen, wäre die hier vorgeschlagene Schneise, die sich Freiraumachse nennt, ein schwerer Verstoß gegen die historisch begründete Planung Bremerhavens seit seiner Gründung. Selbst nach den fast hundertprozentigen Zerstörungen des 2. Weltkriegs hat die Stadtplanung den Wiederaufbau mit großem Respekt vor dem orthogonalen Raster der ersten Planungen betrieben. Ihn mit einer sog. Freiraumachse zu zerstören, wäre ein nicht wiedergutzumachender Frevel.

 

Abgesehen davon ist die Herleitung dieser sog. Freiraumachse dürftig. Sie geht zurück auf die „Konzeptstudie/Potenzialanalyse für die ‚Anbindung der Innenstadt an die Havenwelten‘, in der Bremerhavener Innenstadt“, die das Büro De Zwarte Hond (DZH) 2024 im Auftrag des Magistrats der Stadt Bremerhaven erstellt hat. Nach der Analyse stellte DZH vier Konzepte mit verschiedenen Schwerpunkten vor, „Verbunden“, „Konzentriert“, „Erfrischend“ und „Erholsam“. Diese Konzepte wurden in einer mehrstufigen Bürgerbeteiligung vorgestellt, einer Swipocratie mit ca. 4000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie drei Workshops mit insgesamt 95 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Dabei stand das Konzept „Konzentriert“, das eine Sicht(!)achse vorsah an dritter Stelle und hatte beträchtliche Gegenstimmen. DZH machte deutlich, dass es notwendig sei, die (Innen-)Stadt näher ans Wasser zu rücken – so ein Slogan des Magistrats noch vor wenigen Jahren, für dessen Verwirklichung seinerzeit das Stadtplanungsamt die Federführung hatte – und schlägt deshalb vor, die Verbindung von Innenstadt und Havenwelten sowohl in Höhe Linzerstraße als auch über die Mühlenstraße zu verbessern. Bemerkenswerterweise thematisiert DZH Verbesserungen der Anbindung der Innenstadt an die Havenwelten in drei von vier Vorschlägen ohne Diagonale. Als essentiell für eine bessere Verbindung betrachtet DZH den deutlichen Rückbau der Columbusstraße. Ohne diesen deutlichen Rückbau sind alle anderen Vorschläge für eine bessere Verbindung faktisch Luftschlösser, wie alle einschlägigen Gutachten feststellen. 

 

Tatsächlich hat der Vorschlag mit der Diagonale städtebaulich gravierende Schwächen: Abgesehen davon, dass er ohne Not das orthogonale Raster aufgibt, entwertet er den vorhandenen Platz vor der Großen Kirche, verschiebt ihn nach Westen und rückt die Große Kirche an den Rand. Dabei ist sie doch das Zentrum und die Landmarke der Innenstadt! Nicht berücksichtigt ist zudem, dass die sich öffnende Diagonale bei auffrischenden Nordwestwinden, wie sie in Bremerhaven durchaus des Öfteren vorkommen, wie ein Trichter wirken kann. Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass der neu entstehende Platz ab Mittag außerdem im Schatten der Türme des Columbus-Centers läge. 

 

Verändert werden sollte der Abschnitt, der mit NOVO überschrieben ist, weil er sich lediglich auf eine spezielle Nutzung konzentriert und die Planungsmöglichkeiten an dieser Stelle einzuschränken droht. Richtig wäre die Beschreibung einer Planung zur Bereicherung der Innenstadt in Bezug auf die Funktionen Begegnung, Bildung, Austausch und Kommunikation, der als sog. Dritter Ort fungieren kann. 

 

Zum Bereich Eulenhof scheint es fraglich zu sein, einen siebengeschossigen Neubau festzuschreiben, da meines Wissens bisher dafür noch gar keinen Investor oder Pläne gibt. Sollte es jedoch, wie gerüchteweise verlautet, bereits einen Anhandgabevertrag mit einem Investor geben, so wäre dieser unverzüglich bekanntzumachen. Auf jeden Fall sollte nicht zuletzt hinsichtlich der Flächenbegrenzung möglicher Neubauten der Bebauungsplan keine zu engen Vorgaben machen.

 

Zum Punkt 8. Beabsichtigte Festsetzungen

Hier müsste unbedingt diskutiert werden, ob die städtebaulichen Dichtewerte sich tatsächlich an den Obergrenzen der BauNVO orientieren sollten, wie vorgeschlagen. 

 

Soweit meine Anmerkungen zur „Kurzbegründung“ im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Unterrichtung für die Aufstellung des Bebauungsplans 503.

 

Grundsätzlich anzumerken ist, dass für diesen Bebauungsplan eine städtebauliche Gesamtbetrachtung der Innenstadt fehlt.